Denkmalschutz und Außenleuchten
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Zur Denkmalpflege gehören die technischen, geistigen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Erhaltung von Kultur-Denkmälern erforderlich sind. Als Denkmalschutz hingegen werden rechtliche Anordnungen bezeichnet, die Denkmalpflege gewährleisten sollen. Besitzer von denkmalgeschützten Anwesen sollten, da sie aufgrund der Denkmalschutzgesetze zum Erhalt ihres Denkmals verpflichtet sind, unbedingt schon im Vorfeld der Planung der Außenbeleuchtung Kontakt zur zuständigen Denkmalschutzbehörde aufnehmen. Diese hilft und berät gerne bei der Suche nach der passenden Außenleuchte, Laterne, Wandleuchte oder Standleuchte.
Der Denkmalschutz und die ihn betreffende Gesetzgebung ist wegen der Kulturhoheit der Länder Sache der Bundesländer.
In Österreich ist der Denkmalschutz Bundesangelegenheit. Unter der Bezeichnung „Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG)“ regelt dieses Bundesgesetz die Angelegenheiten von Bundesdenkmalamt und Denkmalbeirat.
In der Schweiz sind die Kantone für den Denkmalschutz zuständig. Der Bund hat mit dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) eine Rahmengesetzgebung geschaffen, innerhalb dieser die einzelnen Kantone ihre eigenen Gesetze erlassen.
Dies dient jedoch nur der Vororientierung, in jedem Fall müssen bei der Planung der Außenbeleuchtung an denkmalgeschützten Anwesen die Denkmalschutzbehörden hinzugezogen werden.
Wir haben schon viele denkmalgeschützte Häuser und Parks mit der passenden Außenbeleuchtung bestückt und helfen hierbei gerne.
Copyright: Thomas Riederer 2012